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Energieverteilungssystem
PowerTower
Mieterstrom Konzept

Technische Daten
Nennphasenspannung
230 V
Gewicht
45.5 kg
Max.Nennphasenspannung
277 V
Betriebstemperatur
-20~+50°C
Abmessungen (WxDxH)
600*1600*150mm
Max.unterstützte Gateways
Max.Paralleschaltung
6
6

Key highlights.
PowerTower-Energiesverteilungsystem
Mieterstrom Konzept
0ms Leistungsumschaltung, kein Leistungsverlust
Unterstützt maximal 72 Kunden, die ein einziges Solarsystem nutzen
Jeder Kunde kann seinen eigenen Zähler behalten und unabhängig nutzen
Jeder Kunde kann maximal 10 kW Leistung nutzen
Unterstützt Einphasen- und Dreiphasensysteme
Erstellt detaillierte Abrechnungen für jeden Kunden
Der Solarenergieverbrauch jedes Kunden wird individuell erfasst
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Für wen gelten die neuen Pflichten?Die Netzentgeltpflicht trifft vor allem Anlagen, die folgende Schwellenwerte überschreiten: Konkret betroffen sind somit: • Energieversorger, die ganze Stadtteile oder Gewerbegebiete versorgen. • Projekte mit eigener Infrastruktur für viele unabhängige Verbraucher.
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Für wen ändert sich nichts?Unsere bewährten Modelle für Gebäudeversorgung und Mieterstrom bleiben uneingeschränkt möglich – solange diese Kriterien erfüllt sind:
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Was bleibt möglich?Was bleibt möglich? 1. Kleine Kundenanlagen Gebäudeinterne Leitungen (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder Einzelgebäuden) gelten weiterhin nicht als Verteilernetz. Der BGH betont: „Hausverteilungen im Innenbereich eines Gebäudes sind unzweifelhaft keine Netze“ 3. 2. Direktleitungen Verbindungen zwischen Erzeuger und einem Letztverbraucher (z. B. Firmengelände) bleiben netzentgeltfrei, solange keine Durchleitung für Dritte erfolgt 5. 3. Bürgerenergiegemeinschaften Diese können unter EU-Recht privilegiert werden, sofern sie gemeinwohlorientiert agieren und keine Gewinnmaximierung anstreben.
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Klarstellung zu BGH- und EuGH-Urteilen:Warum dezentrale Gebäudelösungen weiterhin sicher sind Einordnung der aktuellen Rechtslage für Mieterstrom und Eigenversorgung
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Praxistipps für Bestands- und Neuanlagen1. Keine Panik bei kleinen Projekten Gebäudeinterne Lösungen (z. B. MFH, Gewerbeimmobilien) sind weiterhin rechtssicher. 2. Technische Absicherung • Nutzung von Smart-Meter-Gateways zur transparenten Verbrauchserfassung • Klare Trennung von Netzstrom und lokaler PV-Ergänzung 3. Politische Entwicklung im Blick behalten Der Gesetzgeber arbeitet an einer Differenzierung zwischen Großquartieren und dezentralen Gebäudelösungen – wir bleiben dran!
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Was wurde entschieden?Das BGH-Urteil vom 13.05.2025 (Az. KVR 12/25) und die zugrundeliegende EuGH-Entscheidung vom 28.11.2024 (Rs. C-293/23) stellen klar: Die bisherige deutsche Sonderregelung für Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a EnWG) verstößt gegen EU-Recht. Betreiber von Anlagen, die Strom an Dritte liefern, müssen künftig wie klassische Netzbetreiber behandelt werden – inklusive Netzentgeltpflicht. Wichtig: Die Urteile zielen primär auf große Quartierslösungen, nicht auf kleinteilige Gebäude- oder Wohnanlagen.
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Warum trifft es gerade Quartierslösungen?Das BGH-Urteil adressiert explizit den Fall eines Wohnquartiers mit zehn Gebäuden und über 200 Wohneinheiten 34. Die Richter argumentieren: • Solche Anlagen haben wettbewerbsrelevante Auswirkungen, da sie klassische Versorger verdrängen. • Die EU-Richtlinie duldet keine nationalen Sonderwege für „Netze light“ – egal wie nachhaltig die lokale Erzeugung ist.
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Warum sind wir nicht betroffen?Unsere Systeme sind explizit für Einzelgebäude und kleinere Areale konzipiert: • Technik: Keine netzähnliche Struktur, sondern hausinterne Direktversorgung. • Recht: Nutzung des § 3 Nr. 24a EnWG entfällt – wir setzen auf ergänzende Stromlieferung ohne Vollversorgung. • Größe: Projekte unter 100 Verbrauchern gelten weiterhin als „hausinterne Verteilung“ (BGH-Begründung, Randnr. 34). Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten und PV-Anlage fällt nicht unter die Netzentgeltpflicht.
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Wichtig zu beachten- WEESSDie hier dargestellten Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Die konkrete Auslegung der Urteile durch Gerichte und Behörden steht noch aus, und es wird sich in der Praxis erst zeigen, wie streng die Schwellenwerte (z. B. 100 Letztverbraucher) angewendet werden. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die Inhalte dieses Newsletters stellen keine Rechtsberatung dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Wie geht es weiter? Ob der BGH seine Rechtsprechung anpasst oder politische Lösungen geschaffen werden, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: 1. Der Reaktion der Bundesnetzagentur auf die EuGH-Vorgaben im laufenden AgNeS-Verfahren. 2. Der politischen Durchsetzungskraft von Verbänden und Betreibern, die eine Differenzierung zwischen Großquartieren und kleinen dezentralen Anlagen fordern. Wir werden die Entwicklungen kontinuierlich beobachten und Sie über Klarstellungen des BGH oder gesetzliche Anpassungen informieren. Wie immer stehen wir für Rückfragen gerne zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: Mai 2025
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Warum wir optimistisch bleibenDie Urteile bestätigen indirekt, was wir seit Jahren praktizieren: „Dezentrale Energieprojekte im Gebäudemaßstab sind kein Ersatz für öffentliche Netze, sondern deren sinnvolle Ergänzung.“ Mit unserer Technologie und Erfahrung gestalten wir die Energiewende rechtssicher und praxisnah – ganz ohne regulatorische Fallstricke. Sie haben Fragen? Unser Expertenteam berät Sie gerne zu Ihrem konkreten Vorhaben.
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Was bedeutet das Urteil wirklich?Die Entscheidungen von BGH (13.05.2025, Az. KVR 12/25) und EuGH (28.11.2024, Rs. C-293/23) adressieren ausschließlich großflächige Quartiersversorgungen mit netzähnlichen Strukturen. Konkret betroffen sind: • Gewerbeparks > 10.000 m² • Wohnquartiere mit > 100 Wohneinheiten • Anlagen, die über Grundstücksgrenzen hinweg Strom an Dritte liefern „Hausinterne Lösungen in Einzelgebäuden bleiben explizit außen vor.“ (BGHPressemitteilung 2025)
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Praxistipps für Betreiber1. Bestandsprojekte prüfen Liegt Ihre Anlage unter den Schwellenwerten? Dann gilt weiterhin die Netzentgeltbefreiung. 2. Technische Umgehungsoptionen • Nutzung von Direktleitungen für Einzelverbraucher. • Aufteilung großer Anlagen in kleinere, rechtlich eigenständige Einheiten. 3. Politisches Engagement Gemeinsam mit Verbänden (z. B. BSW, DGS) fordern wir eine nationale Ausnahmeregelung für dezentrale Mieterstrommodelle. Kriterium Grenzwert Beispiel aus der Praxis Anzahl Letztverbraucher > 100 Haushalte/Unternehmen Wohnquartier mit 200+ Einheiten Versorgte Fläche > 10.000 m² Gewerbepark mit mehreren Hallen Jahresstrommenge > 1.000 MWh Großes Mieterstromprojekt Gebäudeanzahl ≥ 2 getrennte Gebäude Campus oder Wohnblocks Ausblick Während die Urteile große Quartiersprojekte erschweren, bleiben kleine dezentrale Lösungen weiterhin möglich. Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an einer Anpassung der StromNEV, um Spielräume für Innovationen zu erhalten. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Quellen: BGH Pressemitteilung 2025 1, EuGH-Urteil C-293/23 2, Stellungnahme Green Energy Law 3, Tagesschau-Bericht 4, Haufe-Artikel 5. Dieser Newsletter dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
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Wie wird der Mieterstrom abgerechnet?Die Abrechnung von Mieterstrom erfolgt gemäß einem festgelegten Tarif, der sowohl die Kosten für den lokal erzeugten Strom als auch für gegebenenfalls zusätzlich bezogenen Netzstrom umfasst. Hierbei wird der Verbrauch durch geeichte Messsysteme erfasst und transparent abgerechnet. Die Zusammensetzung des Strompreises beinhaltet den Preis für den lokal erzeugten Strom, eine verringerte EEG-Umlage sowie gegebenenfalls anteilige Netzentgelte. Die Abrechnung wird in der Regel vom Mieterstromanbieter oder vom Eigentümer des Gebäudes durchgeführt, wobei die Mieter ausschließlich den tatsächlich verbrauchten Strom zahlen und somit von wirtschaftlichen Vorteilen im Vergleich zu regulärem Netzstrom profitieren.
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Wie lange dauert die Kapitalrendite (ROI) eines Mieterstromprojekts?Nach unseren professionellen Berechnungen beträgt die Zeit etwa 3 Jahre.
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Was genau versteht man unter MieterstromMieterstrom, Ein Modell zur gemeinsamen Nutzung Ökostrom, eröffnet Mietern die Möglichkeit, direkt vom Dach ihres Hauses mit nachhaltig produziertem Solarstrom versorgt zu werden – ohne Umwege und oft zu günstigeren Konditionen. Dieses Modell verbindet Klimaschutz mit einem greifbaren Vorteil: die Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz und die Chance, aktiv zur Energiewende beizutragen und dabei Energiekosten zu senken. Ein zukunftsweisendes Konzept, das Umweltbewusstsein und Lebensqualität vereint.
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Was sind die Vorteile von Mieterstrom?Mieterstrom bietet Kosteneinsparungen durch günstigere Strompreise, fördert den Klimaschutz durch erneuerbare Energien, ermöglicht mehr Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und macht Immobilien für Mieter attraktiver.
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Wie wird der Stromverbrauch abgerechnet?Der Stromverbrauch wird über separate GATEWAY für jeden Mieter erfasst, die eine präzise Verbrauchsmessung gewährleisten. Die Abrechnung erfolgt durch den Anbieter des Mieterstroms, wodurch eine klare Trennung der Kosten und eine transparente Abrechnung für jeden Mieter ermöglicht wird.
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Besteht eine Verpflichtung für Mieter zur Nutzung von Mieterstrom?Nein, die Nutzung von Mieterstrom ist für Mieter nicht verpflichtend. Sie haben laut Gesetz das Recht, ihren Stromanbieter frei zu wählen und können das Mieterstrom-Angebot freiwillig nutzen.
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Was passiert, wenn der produzierte Ökostrom nicht ausreicht?Wenn der produzierte Ökostrom nicht ausreicht, wird der zusätzliche Strombedarf in der Regel aus dem öffentlichen Stromnetz gedeckt.
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Was passiert mit bestehenden AnlagenBestandsprojekte unter den Schwellenwerten bleiben unberührt. Eine Nachrüstung ist nur bei Überschreitung der Grenzwerte nötig. Letzte Aktualisierung: Mai 2025 Quellen: BGH Pressemitteilung 2025, EuGH-Urteil C-293/23, Eigene Rechtsanalyse Hinweis: Dieser Artikel dient der Erstinformation. Für individuelle Projekte empfehlen wir eine rechtliche Einzelfallprüfung.
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Wie erfolgt der Anschluss des POWERTOWER-System?Aufgrund von Plattformbeschränkungen können Sie detaillierte Anschlussinformationen direkt bei uns anfordern.
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Dürfen wir weiterhin Mieterstrom anbietenJa – solange keine netzähnlichen Strukturen entstehen. Unsere Modelle mit Direktleitungen und Gebäude-Fokus sind unkritisch.
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Wie lange beträgt die Garantiefrist?10 Jahren
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Wer installiert die Anlage?Die Installation wird von unseren professionellen Elektroinstallationspartnern vor Ort durchgeführt.
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Mit welchen Speichersystemen kann der POWERTOWER kombiniert werden? Ist es möglich, Produkte von Drittanbietern wie Wechselrichter, Batterien usw. zu verwenden?Aus Sicht der Produktkompatibilität und Effizienz empfehlen wir den Einsatz unserer ZUGSPITZE als Energiespeicher. Aus technischer Sicht ist jedoch der Anschluss von zusätzlichen Wechselrichtern von Drittanbieter möglich, der Anschluss von zusätzlichen Batterien von Drittanbieter an den POWERTOWER bietet diese Funktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Anwendungsszenarien.
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Wie viel Energie kann der POWERTOWER an jeden Haushalt übertragen?Wir bieten dynamische Verteilung (First-Come-First-Serve) oder feste Quoten für jeden Haushalt an. Die genaue Energiemenge hängt von der gewählten Anlagenkonfiguration ab.
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Wie funktioniert Ihr POWERTOWER?Der PowerTower ermöglicht mehreren Mietern die gemeinsame Nutzung einer Solar-PV-Anlage mit flexibler oder fester Stromzuteilung, wodurch die Energiekosten gesenkt werden.
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Welchen Zählertyp verwenden wir?Chint DTSU666
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Wann ist der optimale Zeitpunkt für den Start eines Mieterstromprojekts?Unser POWERTOWER zeichnet sich durch flexible und schnelle Installations- sowie Anschlussmöglichkeiten aus, die jederzeit und überall umgesetzt werden können, ohne lange Wartezeiten oder aufwendige Zählerwechsel. Nach der Installation profitieren die Nutzer sofort von den Vorteilen des grünen Stroms. Wir empfehlen, unser POWERTOWER-System bereits zu Beginn des Programms zur Installation von PV-Anlagen einzusetzen, um wirtschaftliche Einsparungen optimal zu nutzen.
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Ist eure Lösung auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen nachrüstbar?JA. Detaillierte Lösungsvorschläge können jedoch erst nach einer Vor-Ort-Begutachtung erarbeitet werden.
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Welche Unterstützung bietet das Unternehmen seinen Partnern?Das Unternehmen bietet umfassende Unterstützung, darunter technische Schulungen,Vertriebsunterstützung.
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Wie kann ich Partner werden?Wir laden Solateure, Elektroinstallateure, Energieversorger, Energieberater und Bauplaner ein, unserem Team beizutreten. Bei Interesse an diversifizierten Dienstleistungen oder innovativen, marktgerechten Produkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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